Dürfen Flusskrebse in die Schweiz importiert werden?
Nicht einheimische Flusskrebse dürfen nicht in die Schweiz importiert werden. Eine Ausnahme sind Krebse der Gattung Cherax und auch nur für kulinarische Zwecke, wobei verschiedene Bedingungen erfüllt werden müssen.
Weitere Informationen:
– Fischereirechtliche Bedingungen bei der Einfuhr von lebenden Fischen, Fischeiern und Fischsamen sowie Süsswasserkrebsen in die Schweiz (PDF 0.05MB)