Umgang mit der Krebspest
Aktuell gibt es in der Schweiz kein einheitliches Vorgehen bei einem Nachweis des Krebspesterregers. Momentan sitzen das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) und die KFKS zusammen, um einen einheitlichen Umgang mit der laut Tierseuchengesetz auszurottenden Seuche zu definieren.